Frankfurter Zoll für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt
Frankfurt am Main, 26. April 2022
Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Frankfurt am Main sowie die der Hauptzollämter Darmstadt und Gießen waren am 26. April 2022 am Frankfurter Flughafen im Großeinsatz. Insgesamt 450 Kräfte von Zoll und Polizei kontrollierten das Großbauprojekt Terminal 3 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe.
Nach vorläufigem Ergebnis wurden 366 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 128 Firmen kontrolliert. Davon erfordern 169 Fälle weitere Nachprüfungen bei ihren Arbeitgebern, unter anderem wegen der Einhaltung des Mindestlohns und der Melde- und Beitragspflichten zur Sozialversicherung.
Zwei Personen wurden ohne gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auf der Baustelle angetroffen, und es wurden Strafverfahren eingeleitet. Weitere geringfügige Verstöße wegen Ordnungswidrigkeiten wurden vor Ort gegen sieben Personen mit Verwarnung geahndet. Darüber hinaus kam es zur Vollstreckung eines ausgeschriebenen Haftbefehls wegen Diebstahls.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bestehenden umfangreichen tarifvertraglichen Branchenregelungen begründen ein hohes Interesse an der stetigen Überprüfung dieser Branche.
Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen unter anderem auch fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet, und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
"Unsere Kontrollen helfen dabei, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen kommt. Sie sind auch wichtig, damit die steuerehrlichen Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben können. Außerdem führt Schwarzarbeit zu mangelhafter Absicherung bei Krankheit oder im Alter. Auch das sollte nicht unterschätzt werden", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Die Pflichten der Arbeitgeber
Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn ergibt sich aufgrund der branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüber hinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub. Die Bereitstellung geeigneter Unterkünfte muss ebenfalls eingehalten werden. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus besteht im Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.
Der Mindestlohn in der Baubranche
Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen, wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro je Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro je Stunde), sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen.
Die Schwerpunktkontrollen
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.