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Osnabrücker Zoll stellt in Friseursalons und Barbershops 43 Unregelmäßigkeiten fest

Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

42 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Osnabrück kontrollierten am 5. April 2022 mehrere Friseursalons und Barbershops in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta und Diepholz. Die Beamten befragten dabei 236 Arbeitnehmer*innen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Nach bisherigen Erkenntnissen haben sich dabei in 43 Fällen Unstimmigkeiten im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen.

Konkret handelt es sich dabei in zwölf Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In zwölf Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 15 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in vier Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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