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Landesweite Schwarzarbeitskontrollen im Friseurhandwerk durch den Gießener Zoll

Diverse Verstöße festgestellt

Bei Schwerpunktkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls haben mehr als 120 Zöllner und Zöllnerinnen des Hauptzollamts Gießen gezielt Friseursalons und Barbershops in Nord-, Ost- und Mittelhessen überprüft.

Die Finanzkontrolleure wurden zum Teil von Bediensteten der Steuerfahndung, der Kreishandwerkerschaft und von speziellen Finanzamtsprüfern für elektronische Kassensysteme begleitet.

Die Prüfungen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk. In Hessen gibt es darüber hinaus einen verbindlichen Tariflohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Insgesamt waren 120 Betriebe von den Maßnahmen betroffen und die Beschäftigungsverhältnisse von 575 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurden überprüft.
In sieben Fällen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts auf Betrug, Steuerhinterziehung und Vorenthalten von Sozialabgaben eingeleitet. In weiteren acht Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, davon sieben Mal wegen Mindestlohnverstößen und ein Mal wegen der Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung.

In einem Salon in Bad Hersfeld wurde ein Syrer angetroffen. Der Mann war seit 2017 in mehreren Friseurgeschäften angemeldet beschäftigt, ohne aber dafür einen gültigen Aufenthaltstitel und eine Arbeitsgenehmigung zu besitzen.

In Kassel trafen die Kontrolleure auf eine Frau, die angeblich 70 Stunden im Monat für 160 Euro arbeitet. Zeitgleich bezieht sie Sozialleistungen vom Jobcenter und hat die Tätigkeit dort auch gemeldet. Hier besteht der Verdacht, dass sie erheblich mehr Lohn bekommt. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen Leistungsbetrugs eingeleitet. Auch gegen ihren Arbeitgeber wurden Ermittlungen eingeleitet. Seine Geschäftsräume wurden auf richterliche Anordnung hin sogleich durchsucht.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument, insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, darstellt.

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