Zoll gleich mehrfach erfolgreich im Kampf gegen Schwarzarbeit
Saarbrücken, 1. April 2022
Zwei Bauunternehmer zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt
Aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Saarbrücken - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kaiserslautern - konnten bereits im September letzten Jahres zwei Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von insgesamt einem Jahr und neun Monaten verurteilt werden. Die Urteile sind nun rechtskräftig.
Ein aus dem Raum Pirmasens stammender 58-jähriger Arbeitgeber wurde dabei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass dieser als Verantwortlicher eines Baubetriebs in den Jahren 2012 bis 2015 mehr als 20 Arbeitnehmer schwarz beschäftigte und dadurch einen Steuer- und Sozialversicherungsschaden in Höhe von mehr als 400.000 Euro verursachte. Neben der Begleichung des Schadens verhängte das Amtsgericht Kaiserslautern eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 19.950 Euro an den Unternehmer.
Der zweite 46-jährige Unternehmer aus dem Raum Frankfurt am Main wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Auch er beschäftigte im Zeitraum 2016 bis 2018 mehr als 20 Arbeitnehmer schwarz und hinterzog dadurch Steuer- und Sozialversicherungsabgaben in Höhe von über 360.000 Euro. Neben der Rückzahlung verhängte das Amtsgericht Frankfurt am Main auch hier eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro.