- Ort und Datum : Münster, 14. März 2022

Seit den frühen Morgenstunden sind Ermittlerinnen und Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) unter Leitung des Hauptzollamts Münster im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster im Tecklenburger Land im Einsatz. Im Rahmen dieses Einsatzes wurden ein zuvor von der Staatsanwaltschaft Münster erwirkter Haftbefehl vollstreckt und mehrere Wohn- und Geschäftsobjekte durchsucht.
Der festgenommene Inhaber einer im Baugewerbe tätigen Firma soll über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren Mitarbeiter beschäftigt haben, ohne deren Tätigkeit bei den entsprechenden Behörden anzuzeigen. Es besteht vor diesem Hintergrund der Verdacht, dass der Beschuldigte insbesondere Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut sowie unter anderem Sozialversicherungsabgaben hinterzogen hat. Hierzu sollen zwei weitere gesonderte Beschuldigte dem Festgenommenen sogenannte Abdeckrechnungen zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse ausgestellt haben.
Nach den bisherigen Ermittlungen soll der Gesamtschaden für den deutschen Staat in diesem ausgeklügelten System mit Scheinrechnungen zur Verschleierung der mutmaßlichen Schwarzarbeit mindestens 1,5 Millionen Euro betragen. Im Rahmen der Ermittlungen besteht zudem der Verdacht, dass die belastete Geschäftsführung Arbeitnehmer ohne Verleiherlaubnis - zum Teil ins Bauhauptgewerbe - verliehen hat. Hauptauftraggeber ist eine ebenfalls im Kreis Steinfurt ansässige Firma.
Sämtliche Durchsuchungsobjekte wurden am frühen Montagmorgen von den Zollbeschäftigten gleichzeitig angefahren. Unter den insgesamt 130 Einsatzkräften waren neben der FKS Münster ebenso die FKS der Dienstorte Hamm, Nordhorn, Osnabrück und Gießen beteiligt sowie ein Zollhundeführer mit einem Bargeldspürhund des Hauptzollamts Bremen, das Finanzamt für Steuerstrafsachen und die Steuerfahndung Münster sowie ein zertifizierter Dokumentenprüfer der Bundeszollverwaltung.

Der Hauptbeschuldigte wurde an seinem Wohnsitz in Haft genommen und an die Landespolizei überstellt. Der Bargeldspürhund konnte in dessen Wohnung insgesamt 25.000 Euro sowie eine scharfe Waffe ausfindig machen. In einem anderen Objekt fanden die Zöllnerinnen und Zöllner 300 Gramm Marihuana. Darüber hinaus wurden in den durchsuchten Wohn- und Geschäftsräumen Dokumente, Mobiltelefone und Computer sichergestellt, die im weiteren Verlauf der Ermittlungen ausgewertet werden. In neun Firmen im Bau- und Handwerksgewerbe wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Firmenverantwortlichen wegen des Entleihens von Arbeitnehmenden ohne Verleiherlaubnis eingeleitet.