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Freiheitsstrafe sowie Geldstrafe für zwei Leistungsbetrüger

Ermittlungserfolge für das Hauptzollamt Osnabrück

Die erfolgreichen Ermittlungen der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führten in zwei Fällen zu entsprechenden Verurteilungen durch das Amtsgericht Osnabrück.

So wurde ein 52-Jähriger wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der in Osnabrück wohnhafte Mann hatte es unterlassen, seine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dem Jobcenter Osnabrück entsprechend mitzuteilen. So konnte er rund 2.000 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verhängte das Amtsgericht Osnabrück gegen einen 65-jährigen Leistungsbezieher aus Osnabrück, weil dieser der Agentur für Arbeit seine Arbeitsaufnahme verschwiegen hatte. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf 2.500 Euro.

Durch einen Datenabgleich fiel in beiden Fällen auf, dass für die Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch den Leistungsträger gezahlt wurden und gleichzeitig die Arbeitgeber Anmeldungen zur Sozialversicherung abgaben. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betrugs gegen die beiden Arbeitslosengeldempfänger.

Die Angeklagten hätten die Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die beruflichen Tätigkeiten aufnahmen. Dies hatten sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

Beide Urteile sind rechtskräftig.

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