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Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Freiheitsstrafe für Betrüger

Nicht gemeldete Einnahmen durch Altmetallverkauf

Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg - Dienstort Weiden - konnte einem in Neumarkt in der Oberpfalz Ansässigen nachgewiesen werden, dass er über einen Zeitraum von circa einem Jahr zu Unrecht Leistungen vom Jobcenter erhielt.

Der Mann sammelte und verkaufte Altmetalle, ohne die daraus erzielten Einnahmen in Höhe von circa 3.500 Euro dem Jobcenter mitzuteilen. Dieses Verhalten führte dazu, dass dem Beschuldigten Leistungen in Höhe von circa 1.400 Euro zu Unrecht gewährt wurden.

Das Amtsgericht Neumarkt in der Oberpfalz verurteilte den Angeklagten daher zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ohne Bewährung. Die Höhe der Strafe war damit begründet, dass der Angeklagte in der Vergangenheit bereits mehrmals strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

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