Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung auf
Dortmund, 4. Februar 2022
Festnahme bei Fahrzeugkontrolle
Am 4. Februar 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Firmenfahrzeug in Castrop-Rauxel. Das Fahrzeug wurde für die Kontrolle auf der Bundesstraße 235 aus dem fließenden Verkehr gezogen. Die Fahrzeuginsassen, ein albanischer und ein bosnischer Staatsangehöriger, gaben an, in Dorsten Fliesenlegerarbeiten ausführen zu wollen.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen Staatsangehörige eines Drittlandes einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.
Während der Albaner sich mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel ausweisen konnte, konnte der Bosnier sich lediglich mit einem bosnischen Reisepass ausweisen. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte er nicht.
Die Zollbeamten nahmen den Mann im Alter von 24 Jahren vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Er wurde mittels Dolmetscher zum Sachverhalt vernommen und dann an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Castrop-Rauxel übergeben. Sie entscheidet nun über den weiteren Verbleib des Mannes.
Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwartet ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.