- Ort und Datum : Schweinfurt, 31. Januar 2022
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls mündeten Mitte Dezember 2021 in einem Urteil des Amtsgerichts Obernburg. Ein 42-jähriger Einzelunternehmer beschäftigte mehrere Arbeitnehmer, ohne Beiträge an die Sozialversicherungsträger zu entrichten. Den betroffenen Einzugsstellen entstand ein Schaden von 60.000 Euro. Der im Landkreis Miltenberg ansässige Bodenleger war überregional für mehrere Auftraggeber im Bereich der Raumausstattung und Objekteinrichtung tätig.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten gegen den türkischen Unternehmer, die es zur Bewährung aussetzte. In 23 Fällen sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Firmeninhaber Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge) vorenthalten und veruntreut hatte.
Über mehr als zwei Jahre hinweg führte das Hauptzollamt Schweinfurt den Ermittlungskomplex für die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Dem Abschluss des Verfahrens gingen 2018 erste Kontrollen des Zolls voraus, denen sich 2019 verschiedene strafprozessuale Maßnahmen, wie Durchsuchungen und Zeugenvernehmungen, anschlossen.
Verstöße durch Nichtgewährung des Mindestlohns ahndete das Hauptzollamt Schweinfurt zwischenzeitlich mit einem Bußgeldbescheid von 8.400 Euro.