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Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung auf

Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung auf

  • Ort und Datum : Dortmund, 31. Januar 2022

Herausgeber

Hauptzollamt Dortmund

  • StrasseHausnummerSemerteichstraße 47 - 49
  • PLZOrt44141 Dortmund

Am 27. Januar 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund einen Autohandel in Gelsenkirchen-Horst.

Dabei wurde eine Person arbeitend im Geschäftsraum des Autohandels angetroffen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle hielt sich der georgische Staatsbürger allein auf dem gesamten Gelände auf. Er konnte sich mit einem georgischen Reisepass ausweisen.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen georgische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte er nicht.

Die Zollbeamten nahmen den Mann im Alter von 22 Jahren vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Da keine weiteren Haftgründe vorlagen, wie zum Beispiel Fluchtgefahr, konnte er nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung aus dem Gewahrsam entlassen werden.

Über den weiteren Verbleib entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwartet nun ein Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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