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Kontrolle in Pizzeria

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 20. Januar 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria in Herne-Mitte.

Dabei wurde unter anderem ein indischer Staatsbürger beim Zerkleinern von Gemüse in der Küche angetroffen. Er konnte sich mit keinerlei Dokumenten legitimieren.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte er nicht.

Die Zollbeamten nahmen den Mann im Alter von 32 Jahren vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Außerdem wurde ein 31-jähriger pakistanischer Staatsangehöriger arbeitend angetroffen. Er konnte lediglich eine abgelaufene Duldung der Stadt Leipzig vorweisen. Über eine Arbeitserlaubnis verfügte er nicht.

Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die jeweils zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Zudem wurden mehrere Verstöße in Bezug auf die Mindestlohnzahlung, Stundenaufzeichnungspflicht sowie gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung im Gaststättengewerbe festgestellt.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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