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Geldstrafen für Unternehmer wegen Sozialversicherungsbetrug

Dienstleistungsfirma im Kreis Emmendingen und Freiburger Bauunternehmer im Visier der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Eine Geldstrafe in Höhe von 7.200 Euro hat das Amtsgericht Waldkirch mit bereits rechtskräftigem Strafbefehl gegen einen im Kreis Emmendingen ansässigen Inhaber einer Dienstleistungsfirma wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in 38 Fällen verhängt.

Im Verlauf von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Freiburg gegen den Unternehmer wurde festgestellt, dass dieser im Zeitraum von Januar 2016 bis Februar 2018 mehrere bei ihm sozialversicherungsrechtlich beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Containerwohnungen untergebracht hatte, für deren Miete er vollumfänglich aufgekommen war. Dies hatte er dem zuständigen Sozialversicherungsträger nicht gemeldet. Die kostenlose Gewährung einer Unterkunft gilt als sogenannter Sachbezug und ist sozialversichungsmeldepflichtig. Der entstandene Schaden belief sich auf etwa 37.000 Euro.

In einem anderen Verfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach verhängte das Amtsgericht Freiburg eine Geldstrafe über 4.200 Euro gegen einen Freiburger Bauunternehmer, ebenfalls wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in 74 Fällen.

Im Zeitraum von November 2017 bis Mai 2020 hatte der Beschuldigte elf Arbeiter in einem größeren Umfang als angegeben beschäftigt und weitere Arbeitnehmer gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Der sozialversicherungsrechtliche Schaden betrug rund 44.000 Euro.

Neben den Geldstrafen müssen die Unternehmer jeweils auch für den entstandenen Schaden aufkommen und die Verfahrenskosten tragen.

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