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Geldbußen in Höhe von 56.000 Euro gegen Reinigungsunternehmer

Erfolgreiche Ermittlungen des Zolls

Nach umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach sah es das Amtsgericht Lörrach als erwiesen an, dass ein Reinigungsunternehmer aus dem Raum Lörrach gegen die Pflicht zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeiten seiner Beschäftigten und in 37 Fällen gegen die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns verstoßen hatte. Das Gericht verhängte gegen den Mann deshalb Geldbußen in Höhe von 10.000 und 46.000 Euro.

Der Betroffene hatte für seine Geschäftstätigkeit ausschließlich Arbeitnehmer eingesetzt, welche sich meist nur wenige Monate in Deutschland aufgehalten und sich gegen die unrechtmäßigen Arbeitsbedingungen nicht zur Wehr gesetzt hatten. Die Zöllnerinnen und Zöllner konnten durch einen Abgleich der aufgezeichneten Arbeitszeiten mit den Gehaltsunterlagen Rückschlüsse auf die Höhe des ausbezahlten Lohnes ziehen.

Das Hauptzollamt Lörrach selbst hatte zunächst Bußgeldbescheide gegen den unehrlichen Unternehmer erlassen, gegen die der Betroffene Einspruch eingelegt hatte. Im November 2021 fand deshalb vor dem Amtsgericht die öffentliche Verhandlung statt. Die getroffenen Entscheidungen sind inzwischen rechtskräftig.

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