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Bandenchef im Sicherheitsgewerbe zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt

Erfolgreiche Ermittlungen von Zoll, Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung

Mit Urteilsspruch des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juli 2022 wurde ein 34-jähriger Angeklagter aus Frankfurt am Main wegen Steuerhinterziehung in 24 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Der Mann war Kopf einer Bande, die im Zeitraum von 2016 bis 2020 im Rhein-Main-Gebiet ein illegales Netzwerk von Servicefirmen im Sicherheitsgewerbe betrieben hat, deren Hauptzweck der Verkauf sogenannter Abdeckrechnungen gegen Provision war. Insgesamt verkaufte der Angeklagte Abdeckrechnungen in Höhe von circa 38 Millionen Euro. Durch die Verwendung dieser Abdeckrechnungen über angeblich erbrachte Sicherheitsdienstleistungen gelang es den Kunden des Angeklagten, Schwarzlohnzahlungen in Millionenhöhe in der Buchhaltung ihrer Unternehmen zu verschleiern.

Der Angeklagte steuerte seine Servicefirmen als Kopf der Bande aus dem Hintergrund. Für die Verschleierung seiner Verantwortlichkeit nutzte er gefälschte Identitäten, kommunizierte über Kryptohandys und setzte sogenannte "Strohleute" als Geschäftsführer der Servicefirmen ein. Durch die Hinterziehung der in den Abdeckrechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuer sowie der auf die einbehaltene Provision entfallende Einkommensteuer verursachte der Angeklagte einen Steuerschaden in Höhe von über 2,5 Millionen Euro.

Der Hauptverhandlung beim Landgericht Frankfurt am Main waren umfangreiche Durchsuchungs-, Festnahme- und Vermögensabschöpfungsmaßnahmen von Zoll und Staatsanwaltschaft vorausgegangen. Der Angeklagte befand sich seit seiner Festnahme im September 2020 in Untersuchungshaft. Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen: LG: 5-28 KLs 8/22).

Die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte wegen Verdachts der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie zur Steuerhinterziehung dauern noch an.

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