- Ort und Datum : Lörrach, 7. Dezember 2023
62 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Lörrach prüften am 30. November 2023 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung 43 Gebäudereinigungsunternehmen - 17 am Standort Offenburg, 21 im Großraum Freiburg und 5 im Raum Lörrach - und dort insgesamt 106 tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und der rechtmäßigen Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns. Die Prüfung war auch auf einen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern ausgerichtet.
Im Zuge dessen mussten am Standort Lörrach sofort je sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und illegaler Beschäftigung eingeleitet werden. Weitere 21 Befragungen lieferten erste Hinweise auf Unstimmigkeiten, welche nun eingehender zu überprüfen sind. So könnte in neun Fällen - sechs im Raum Offenburg und drei im Raum Freiburg - der Mindestlohn unterschritten worden sein. Drei Arbeitgeber könnten daneben die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt haben und zwei befragte Beschäftigte gaben an, neben den Lohnzahlungen auch Sozialleistungen zu beziehen, welche ihnen dann aber nicht zustehen würden. Zu diesen Sachverhalten müssen die Zöllnerinnen und Zöllner weiter ermitteln.
Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, sodass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt. Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Beschäftigten kommt.