- Ort und Datum : Rosenheim, 1. Dezember 2023
66 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim waren am 30. November 2023 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung erfolgreich im Einsatz.
Sie überprüften 13 Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und die dort 155 tätigen Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken.
In der Folge sind nun in zwölf Sachverhalten weitere Prüfungen durch die FKS erforderlich. Anhaltspunkte für die Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestlohnes ergaben sich in neun Fällen. Weitere Schritte sind auch wegen jeweils eines Verdachts der Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a Strafgesetzbuch, der unerlaubten Ausländerbeschäftigung sowie des Leistungsmissbrauchs vorzunehmen. Die FKS musste außerdem ein Ordnungwidrigkeitenverfahren wegen fehlender Arbeitsgenehmigung sowie ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts einleiten.
Die Gebäudereinigungsbranche ist geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, sodass der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einen besonderen Fokus darauf legt. Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören beispielsweise die Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büros, Geschäfte, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.