Hauptzollamt Potsdam prüft Gebäudereinigungsbranche
Potsdam, 5. Dezember 2023
Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt zahlreiche Verstöße fest
Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Gebäudereinigungsbranche stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 30. November 2023 zahlreiche Verstöße in Potsdam und Brandenburg fest, die weitere umfangreiche Ermittlungen nach sich ziehen:
- in 22 Fällen besteht der Verdacht des Mindestlohnverstoßes
- in sieben Fällen besteht der Verdacht der Urkundenfälschung
- in 16 Fällen besteht der Verdacht der Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigung sowie zu ungünstigen Arbeitsbedingungen
- in 20 Fällen wurden Meldeverstöße festgestellt
- in zwei Fällen Leistungsmissbrauch
- in zwei weiteren Fällen Sozialversicherungsbetrug
Darüber hinaus stellten die Zöllnerinnen und Zöllner zwei georgische Personen fest, gegen die Haftbefehle vorlagen. Die 51-jährige Frau und der 37-jährige Mann wurden der Landespolizei übergeben.
Die 54 Einsatzkräfte aus Potsdam und Neuruppin überprüften 30 Objekte, darunter Kitas und Bildungseinrichtungen, Einzelhandel sowie Hotels und Pflegeheime. Sie befragten insgesamt 110 Personen und kontrollierten 31 Arbeitgeber in den Städten Schönefeld und Potsdam sowie der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel in Brandenburg.
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (Neunte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung - 9. GebäudeArbbV) und damit ein bundeseinheitlicher Branchen-Mindestlohn, auch für alle nicht an den Tarifvertrag Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich derer, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. Die Mindestlöhne betragen derzeit für die Lohngruppe 1 (zum Beispiel Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) 13 Euro und für die Lohngruppe 6 (z.B. Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten) 16,20 Euro.
Neben Mindestlohnverstößen kommt es in der Branche der Gebäudereinigung erfahrungsgemäß auch häufig zu Strafverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a Strafgesetzbuch, da beispielsweise Wegezeiten von einem Objekt zum nächsten oder Umkleide- und Rüstzeiten (Aus- und Anziehen von Hygienekleidung, Auf- und Abrüsten von Putzwagen) nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.