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Bußgeld von 2,5 Millionen Euro verhängt

Der Inhaber einer Firma aus dem Raum Paderborn erhält vom Bielefelder Zoll empfindliche Sanktion.

Im Nachgang zum Ermittlungsverfahren gegen den 60-jährigen Geschäftsführer einer Firma im Bereich der häuslichen Rundumbetreuung von Senioren aus dem Raum Paderborn verhängte das Hauptzollamt Bielefeld einen Bußgeldbescheid in Höhe von 2,5 Millionen Euro wegen Mindestlohnunterschreitung.

Umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Paderborn vom Hauptzollamt Bielefeld hatten ergeben, dass der Beschuldigte zwischen Januar 2017 und Juli 2020 diverse polnische Arbeitnehmer beschäftigte, die offiziell bei einem Betrieb in Polen angemeldet waren und von der dortigen Briefkastenfirma als Pflegepersonal fingiert nach Deutschland entsendet wurden.

Durch dieses Verhalten ist dem Fiskus ein Sozialversicherungs- und Lohnsteuerschaden von rund 1,4 Millionen Euro entstanden.

Das Amtsgericht Paderborn verurteilte den Mann in der Angelegenheit bereits 2022 wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelten in 132 Fällen und Steuerhinterziehung in 40 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Freiheitsstrafe wurde seinerzeit zur Bewährung ausgesetzt, auch deshalb, weil sich der Angeklagte vollumfänglich geständig gezeigt hatte.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaften unter anderem bei Straftatbeständen wie Beitragsvorenthaltung und in Fällen von Steuerhinterziehung gemeinsam mit den zuständigen Finanzbehörden.

Neben der strafrechtlichen Verfolgung werden die Sachverhalte auch auf bußgeldrechtliche Verstöße, wie zum Beispiel bei Mindestlohnunterschreitungen, geprüft und gegebenenfalls entsprechend geahndet.

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