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Firmeninhaber zu Freiheitsstrafe verurteilt

Zoll deckt hinterzogene Beträge von mehr als 322.000 Euro auf

Das Amtsgericht Vechta verurteilte einen Firmeninhaber aus der Sicherheitsbranche wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 38 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Beschuldigte von Januar 2016 bis Juni 2019 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Mann nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Mann Sozialabgaben in Höhe von mehr als 322.000 Euro.

Zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und der Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer verschaffte sich der Unternehmer unrichtige fingierte Belege von Dritten, sogenannte Abdeckrechnungen, mit denen er vorspiegelte, von ihm beauftragte Subunternehmer hätten die Leistung durch eigene Arbeitskräfte erbracht. Dies war tatsächlich jedoch nicht der Fall.

"Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Das Urteil des Amtsgerichts Vechta ist rechtskräftig.

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