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Zoll kommt Sozialleistungsbetrügern auf die Spur

Haftstrafen in zwei Fällen

Weil er 1.600 Euro Arbeitslosengeld II vom Jobcenter Emmendingen, gleichzeitig aber ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezogen hatte, verurteilte das Amtsgericht Kenzingen einen 37 Jahre alten Mann aus einer Gemeinde nordwestlich von Freiburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten.

Das Hauptzollamt Lörrach hatte festgestellt, dass der Mann seine bezahlte Beschäftigung entgegen seiner Verpflichtung gegenüber dem Jobcenter verschwiegen hatte. Da er bereits wiederholt wegen Betrugs an der Leistungsbehörde zur Rechenschaft gezogen werden musste, ging das Gericht nunmehr davon aus, dass dem Beschuldigten eine Geld- oder Bewährungsstrafe keine Warnung mehr sein würde, künftig keine Straftaten mehr zu begehen, und verhängte die Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Gegen eine 35-jährige Frau aus Breisach verhängte das Amtsgericht Breisach wegen zu Unrecht vom Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald bezogener Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen Betrugs in zwei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten, welche für die Dauer von zwei Jahren und sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Auch in diesem Fall hatten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Lörrach festgestellt, dass die Frau während des Bezugs der Sozialleistungen in einem Arbeitsverhältnis Lohn erhalten, dies jedoch im Folgeantrag an das Jobcenter bewusst verschwiegen hatte. Der erlassene Strafbefehl ist ebenfalls rechtkräftig.

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