Bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
Aktion gegen Clankriminalität
Der Zoll ist am 24. November 2023 mit über 1.300 Beschäftigten an mehreren Standorten im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vorgegangen.
Neben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und den Kontrolleinheiten Verkehrswege des Zolls waren auch die Polizeien der Länder, Ordnungsämter, Landesfinanzbehörden und Ausländerämter bei der groß angelegten Kontrollaktion beteiligt.
Bei den Prüfungen wurde ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit zur Clankriminalität gelegt, wie insbesondere Cafés, Bars, Shisha-Bars, Wettbüros, Spielstätten, Barber-Shops und den Kfz-Handel.
Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften dabei, ob Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.
Neben der Feststellung von Verstößen ging es den Behörden bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen. Die Prüfung setzte ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Erste vorläufige bundesweite Ergebnisse der Maßnahme werden mit gesonderter Pressemitteilung veröffentlicht.