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5.000 Euro Strafe für Unternehmer

Zoll stellt illegale Arbeitnehmer fest

Nach einer verdachtslosen Prüfung eines größeren Bauvorhabens im Landkreis Emmendingen hatten Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach einen für ein Tiefbauunternehmen tätigen bolivianischen und einen marokkanischen Arbeiter festgestellt. Beide konnten keinen Aufenthaltstitel für Deutschland vorweisen und waren demnach auch nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt.

Gegen den 58-jährigen Inhaber des Tiefbauunternehmens, welcher sich in den Bestimmungen auskannte, verhängte das Amtsgericht Kenzingen deshalb wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in zwei Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die getrennten Verfahren gegen die beiden Arbeiter wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt.

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