- Ort und Datum : Heilbronn, 2. November 2023
Nach festgestellten Ungereimtheiten beim Abgleich der Sozialversicherungsdaten mit den Beschäftigungsdaten gingen Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn dem Fall nach.
Deren Ermittlungen bestätigten den Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte in den Sommermonaten der Jahre 2020 und 2021 für einen Zeitraum von insgesamt fünf Monaten Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen hatte.
Demnach hatte der Mann zwei unterschiedliche Beschäftigungen pflichtwidrig gegenüber dem Jobcenter verschwiegen. Dadurch bezog der im Leistungsbezug stehende Mann Arbeitslosengeld II in Höhe von 4.465,43 Euro ohne rechtlichen Grund.
Das Amtsgericht Besigheim verurteilte den 46-jährigen Beschuldigten wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 45 Euro (Gesamtstrafe in Höhe von 9.000 Euro).
Die zu Unrecht bezogenen staatlichen Unterstützungsleistungen muss der Mann zusätzlich in voller Höhe zurückzahlen.