- Ort und Datum : Frankfurt am Main, 17. Oktober 2023
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main ging am 17. Oktober 2023 im Frankfurter Stadtgebiet im Rahmen einer örtlichen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kfz-Dienstleistungsbranche vor.
Insgesamt waren 36 Zöllnerinnen und Zöllner und 22 Beamtinnen und Beamte der hessischen Landespolizei, der Frankfurter Stadtpolizei und der Frankfurter Finanzämter gemeinsam im Einsatz. Insbesondere wurden die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft. Insgesamt wurden an mehreren Orten im Frankfurter Norden 26 Unternehmen kontrolliert. Dabei handelte es sich um Kfz-Dienstleistungsbetriebe wie Werkstätten und Kfz-Aufbereiter.
Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt am Main befragten insgesamt 57 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in drei Unternehmen Geschäftsunterlagen. Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in sechs Fällen Anhaltspunkte auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, in drei Fällen auf unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld sowie in sechs Fällen Hinweise auf mögliche Scheinselbstständigkeit. In einem Fall muss eine weitere Geschäftsunterlagenprüfung durchgeführt werden, weil der Verdacht besteht, dass durch den Arbeitgeber der geltende Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde nicht gezahlt wird.
In zwei Fällen wurden vor Ort Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Auflagen eingeleitet.
Darüber hinaus wurden in einer Werkstatt ein 38-jähriger indischer Staatsbürger sowie in einer weiteren Werkstatt ein 33-jähriger algerischer Staatsbürger angetroffen. Beide Personen hielten sich mutmaßlich illegal im Bundesgebiet auf. Gegen diese wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die vorläufige Festnahme erfolgte durch die Landespolizei. Die Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern noch an.
"Der Zoll hat auch in dieser Branche Anhaltspunkte für Beanstandungen. Dies könnte insbesondere auch in der Anhebung des Mindestlohnes im Oktober 2022 begründet sein", so Sprecherin Isabell Gillmann.