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Zoll-Ermittlungen enden mit Haftstrafe

Bauunternehmer wegen Schwarzlohnzahlungen verurteilt

Am 26. September 2023 erfolgte die Urteilsverkündung in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren der organisierten Form der Schwarzarbeit. Nach der Einlassung des Angeklagten verhängte die Große Strafkammer des Landgerichts Essen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten (ohne Bewährung). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Essen sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über vier Jahre als Einzelunternehmer im Baugewerbe Scheinrechnungen fremder Firmen genutzt hat, um diese in seinem Unternehmen einzubuchen und so Geld für Schwarzlohnzahlungen zu generieren. Der Angeklagte hat für die beschäftigten Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel für die Krankenversicherung und Rentenversicherung, nicht in der richtigen Höhe gezahlt.

Ferner stellte der Angeklagte Arbeitsverträge gegen Entgelt zur Verfügung, damit Osteuropäer*innen Sozialleistungen beantragen konnten. Diese Arbeitsverträge wurden nur zum Schein ausgestellt, ohne dass jemand tatsächliche Arbeiten ausführte. Hier lag nach Meinung des Landgerichts Essen Beihilfe zum Betrug vor. Mehreren Jobcentern ist somit ein Gesamtschaden in Höhe von rund 214.000 Euro entstanden.

Durch einen Ermittlungskomplex waren die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Duisburg auf die Firma des Angeklagten gestoßen. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch die Wohn- und Geschäftsräume des Angeklagten durchsucht. Neben einigen Beweismittelkartons wurden auch elektronische Daten gesichert und im Nachgang ausgewertet. Die Auswertung der Beweismittel und die Ermittlungen nahmen geraume Zeit in Anspruch.

Die Schadenssumme der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und sonstiger Arbeitgeberanteile für die beschäftigten Arbeitnehmer des Angeklagten belief sich gemäß den Feststellungen des Landgerichts Essen auf rund 330.000 Euro.

Zusatzinformation

Im Jahre 2022 leiteten die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Duisburg im Rahmen der Ermittlungsarbeit insgesamt 6.057 Verfahren ein. Die Ermittlungsverfahren gliederten sich in rund 4.500 Strafverfahren und knapp 1.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Die Standorte der FKS in Duisburg und Emmerich ermittelten im Jahr 2022 eine Schadenssumme von 22,6 Millionen Euro. Nach Abschluss der Strafverfahren verhängten die Gerichte im vergangenen Jahr 28,5 Jahre Freiheitstrafe und Geldstrafen in Höhe von knapp 830.000 Euro. Durch abgeschlossene Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden über 830.000 Euro Bußgelder geahndet.

Die vollständigen Statistikzahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Duisburg sind abrufbar unter dem folgenden Link:

Hauptzollamt Duisburg - Jahresstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2022

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