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Zoll und Staatsanwaltschaft decken illegales Firmennetzwerk auf

74 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt; Vermögenswerte in Höhe von insgesamt circa 380.000 Euro gesichert

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück und das Hauptzollamt Osnabrück haben in umfangreichen Ermittlungsverfahren gegen verantwortlich Handelnde von insgesamt zwölf Firmen aus der Geflügelbranche in den Morgenstunden des 12. Oktober 2023 74 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

Über 430 Zollbeamte durchsuchten Objekte wie Geschäftsräume und Wohnungen in den Regionen Emsland, Grafschaft Bentheim, Osnabrück, Münsterland und Ostwestfalen. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, darunter auch Computer und Mobiltelefone, die durch Spezialkräfte des Zolls für IT-Forensik ausgewertet werden.

Die Maßnahmen richteten sich gegen Beschuldigte von insgesamt zwölf Firmen. Der Schwerpunkt der Firmen liegt im Fangen und der Verladung von Hähnchen. Ihnen wird vorgeworfen, Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut sowie ohne die erforderlichen Erlaubnisse Personal ent- oder verliehen zu haben.

Es besteht der Verdacht, dass die Unternehmer ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderlichen Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen beschäftigt und diese nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben. Zudem haben sich die beschuldigten Firmen bei Personalengpässen das Personal gegenseitig zur Verfügung gestellt. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen sind nicht vorhanden. Man versuchte, dieses durch den Schein eines Werkvertrags mit einer ausländischen Firma zu vertuschen.

Das Personal stammt überwiegend aus dem russisch- und rumänischsprachigen Raum. Die Unterbringung der Arbeitnehmer erfolgt in der Regel in vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Sammelunterkünften, die oft in einem unzumutbaren Zustand zu hohen Preisen vermietet werden. Des Weiteren wird regelmäßig gegen die Arbeitszeiten verstoßen, da Arbeitszeiten von 15 bis 18 Stunden pro Tag immer wieder vorkommen. Die Fahrzeiten von bis zu drei Stunden (ein Weg) werden nicht vergütet.

Infolge der strafprozessualen Maßnahmen wurden durch spezielle Vermögensabschöpfer des Zolls Vermögenswerte in Höhe von insgesamt circa 380.000 Euro zur Schadenswiedergutmachung der geschädigten Sozialkassen gesichert.

Die Ermittlungen werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück weitergeführt.

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