- Ort und Datum : Münster, 10. Oktober 2023

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster hat am Montag, dem 9. Oktober 2023, im Rahmen einer Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche geprüft.
Mit den Teams der FKS-Standorte in Münster und Gronau überprüfte der Zoll münsterlandweit Betriebe sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche. Dabei trafen die Zöllnerinnen und Zöllner bei einem Logistikdienstleister auf sechs ausländische Arbeitnehmer ohne Ausweise und ohne Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland.
205 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden vom Münsteraner Zoll zu Beschäftigungs- und Personendaten befragt und geprüft. Zusätzlich wurden weitere 40 Personen anhand der vorläufigen Sichtung von Geschäftsunterlagen überprüft.
Die über eine Zeitfirma beschäftigten sechs ausländischen Arbeitnehmer beim geprüften Logistiker konnten den Zollbeamten keine Papiere vorweisen. In einem Fall erwies sich der Ausweis als gefälscht, während die anderen fünf Personen weder einen Identifikationsnachweis noch eine Aufenthaltsgenehmigung dabeihatten. Da sie trotzdem eine Arbeit aufgenommen haben, erwartet sie ein Ordnungswidrigkeiten- sowie Strafverfahren. Sie wurden an die Ausländerbehörde zur weiteren Verfahrensbearbeitung weitergeleitet.
Im Rahmen der Schwerpunktaktion überprüfte der Zoll insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 1. Oktober 2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12 Euro je Zeitstunde) sowie die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern.