- Ort und Datum : Münster, 4. September 2023

Zwei Verdachtsfälle auf fehlende Mindestlohnzahlungen, zweimal vermutlicher Leistungsmissbrauch sowie drei Fälle von unklarer Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern - das sind die ersten Ergebnisse einer groß angelegten Kontrolle gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, die das Hauptzollamt Münster am Abend des 1. September 2023 bei Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes im gesamten Münsterland vorgenommen hat.
Die Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren Teil einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung. Im Fokus standen dabei sämtliche Aufgabenbereiche des Wach- und Sicherheitsgewerbes, wie beispielsweise Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen und Objektschutz.
Beim Hauptzollamt Münster waren 40 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterwegs und prüften die Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden unter anderem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit (sogenannter Leistungsmissbrauch) und die illegale Beschäftigung von Personen ohne Aufenthaltserlaubnis überprüft. Darüber hinaus spielten auch die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Prüfung des Mindestlohns eine bedeutende Rolle.
Im Münsterland prüfte der Zoll unter anderem die Sicherheitskräfte einer Großveranstaltung, die Sicherheitsdienste von Erstaufnahme- und Wohnungsloseneinrichtungen sowie Securitypersonal von Diskotheken und Bars.
Die Beschäftigten des Hauptzollamts Münster befragten insgesamt 148 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in zwei Unternehmen die Geschäftsunterlagen. Dabei ergab sich in zwei Fällen der Verdacht, dass Beschäftigte nicht den Mindestlohn erhielten. Zwei Personen gaben an, trotz ihrer Erwerbstätigkeit Bürgergeld zu beziehen, und in drei Fällen war für die Zöllnerinnen und Zöllner die Aufenthaltserlaubnis der Beschäftigten nicht eindeutig.
Ob diese Fälle rechtlich geahndet werden müssen und sich gegebenenfalls weitere Fälle anschließen, wird die Auswertung der Daten in den kommenden Wochen zeigen.