- Ort und Datum : Dortmund, 4. September 2023
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ging am 1. und 2. September 2023 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe vor.
Im Fokus standen dabei sämtliche Aufgabenbereiche dieser Branche, wie beispielsweise Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen und Objektschutz.
Beim Hauptzollamt Dortmund waren - verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund selbst - insgesamt 91 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterwegs und prüften die Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden unter anderem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Darüber hinaus spielten auch die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Prüfung des Mindestlohns eine bedeutende Rolle.
Die Beschäftigten des Hauptzollamts Dortmund befragten insgesamt 241 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen (FKS Dortmund: 74; FKS Gelsenkirchen: 94; FKS Hagen: 64; FKS Siegen: 9) und prüften in sechs Unternehmen Geschäftsunterlagen (FKS Gelsenkirchen: 5; FKS Siegen: 1).
Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 16 Fällen der Verdacht eines Verstoßes gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Gelsenkirchen: 10; FKS Hagen: 5; FKS Siegen: 1), in neun Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 7; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Siegen: 1), in einem Fall Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 1) und in sieben Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, indem die Arbeitnehmer*innen den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (FKS Dortmund: 5; FKS Hagen: 2).