Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Hinweis führt zu Festnahmen

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 9. August 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises ein asiatisches Restaurant in Castrop-Rauxel.

Bei der Kontrolle wurden unter anderem zwei Personen arbeitend angetroffen, die sich nur mit Fotos ihrer bulgarischen ID-Cards ausweisen konnten. Beide Personen gaben an, ihre Ausweisdokumente verloren zu haben.

"Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurden die verloren geglaubten Dokumente dann aufgefunden", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Die bulgarischen ID-Cards stellten sich jedoch rasch als Fälschungen heraus", so Münch weiter. Beide Personen, eine 38-jährige Frau und ein 35-jähriger Mann, führten neben den gefälschten Dokumenten aber auch ihre gültigen mazedonischen Reisepässe mit sich.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen mazedonische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügten beide Personen nicht. Die Zöllner leiteten daher Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen sie vorläufig fest.

Über den weiteren Verbleib der Beschuldigten entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

Zusatzinformation

Unionsbürger haben das Recht, sich fast ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten der EU aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein. Sie werden dabei in fast jeder Hinsicht den Staatsangehörigen des anderen Staates rechtlich gleichgestellt. Dieses Recht bezeichnet man als Freizügigkeit.

Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, benötigen in aller Regel für die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Ohne diesen ist ihre Beschäftigung illegal. Zudem arbeiten sie "schwarz", haben weder Kranken- noch Unfallversicherung, keinen Anspruch auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld. Die Beiträge hierfür spart sich der Arbeitgeber und erhöht damit illegal seinen Gewinn.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen