- Ort und Datum : Lörrach, 24. Juli 2023
Nach Feststellungen des Hauptzollamts Lörrach war ein 33-jähriger Mann aus dem Landkreis Rottweil verdächtig, die Agentur für Arbeit in Rottweil um einen Betrag von rund 2.000 Euro betrogen zu haben. Das Amtsgericht Oberndorf am Neckar hat ihn schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt.
Der Mann hatte bereits im November 2021 die Bewilligung von Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragt, welches ihm dann rückwirkend ab Oktober 2022 ausgezahlt wurde. Mit seinem Antrag hatte er erklärt, Veränderungen, welche sich auf die Anspruchsberechtigung auswirken könnten, anzuzeigen. Auch wurde er im Bewilligungsbescheid hierauf nochmals hingewiesen.
Durch einen Abgleich mit Daten des Rentenversicherungsträgers hatten Zöllner des Hauptzollamts Lörrach festgestellt, dass der Mann ab Mitte Juli 2022 eine bezahlte Beschäftigung aufgenommen hatte. Auf den bereits ausgezahlten Betrag an Arbeitslosengeld in Höhe von rund 2.000 Euro hätte er demnach keinen Anspruch gehabt.
Der schriftlichen Aufforderung, den Betrag zurückzuzahlen, war der Mann nicht gefolgt und hatte auch nicht auf die Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das Hauptzollamt Lörrach reagiert.
Der Vorgang wurde schließlich an die Staatsanwaltschaft Rottweil abgegeben. Der von dort beantragte Strafbefehl wurde schließlich vom Amtsgericht Oberndorf am Neckar erlassen und ist inzwischen rechtskräftig.