Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Zoll deckt Schwarzarbeit auf

Bauunternehmer zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Zöllnerinnen und Zöllner befragen Arbeiter auf Baustelle

Das Amtsgericht Gera verurteilte im Januar dieses Jahres einen 57-jährigen Bauunternehmer aus Jena wegen Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung, gewerbsmäßigen Betrugs zulasten der Sozialkasse des Baugewerbes und wegen Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera und des Hauptzollamts Erfurt konnte dem inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2014 bis 2018 mehrere Arbeitnehmer schwarz beschäftigte, diese nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abführte. Hierdurch entstand ein Schaden von insgesamt rund 750.000 Euro.

Ausgangspunkt für die Ermittlungen war eine verdachtsunabhängige Baustellenprüfung des Zolls in Nordrhein-Westfalen. Bei der anschließenden Prüfung der Geschäftsunterlagen stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung des Bauunternehmers. Um seine Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren, verwendete der 57-Jährige sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen.

Neben der Freiheitsstrafe hatte das Gericht auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe des verursachten Schadens angeordnet.

Zusatzinformation

Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufs, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen