- Ort und Datum : Osnabrück, 3. Juli 2023

Am 30. Juni 2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Ulm im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren 67 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta und Diepholz unterwegs und haben 296 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Nach vorläufigen Ergebnissen gab es 80 Sachverhalte, die weitere Prüfungen erfordern.
Konkret handelt es sich dabei in 17 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In 14 Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 32 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in 17 Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.
Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.