- Ort und Datum : Saarbrücken, 3. Juli 2023

Am 30. Juni 2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
Die 56 eingesetzten Zöllner*innen des Hauptzollamts Saarbrücken (zuständig für das Saarland und südliches Rheinland-Pfalz) befragten dabei insgesamt 124 Arbeitnehmer*innen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Vor Ort ergaben sich bisher folgende Verdachtsmomente:
- 30-mal Schwarzarbeit
- 20-mal Nichtzahlung des Mindestlohns
- 7-mal unerlaubter Aufenthalt von Nicht-EU-Bürger*innen
- 7-mal unrechtmäßiger Bezug von Arbeitslosengeld
An die am 30. Juni 2023 durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.