- Ort und Datum : Ulm, 3. Juli 2023

Am 30. Juni 2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Ulm im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
Von der Ostalb bis zum Bodensee waren insgesamt 65 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Hierbei wurden fast 300 Arbeitnehmer befragt.
Die Beamten leiteten 22 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, unter anderem wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, fehlenden Anmeldungen zur Sozialversicherung und der Ausländerbeschäftigung ohne Erlaubnis. Zudem wurden sechs Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen illegalen Aufenthalts, Beitragsvorenthaltung und der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.