- Ort und Datum : Bonn, 30. Juni 2023

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am Freitag, dem 30. Juni 2023, im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe vor. Bundesweit waren insgesamt rund 2.700 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz.
Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen, die Erfüllung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern geprüft. Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
Erste vorläufige bundesweite Ergebnisse der Schwerpunktprüfung werden mit gesonderter Pressemitteilung bekannt gegeben.
Hotel- und Gaststättengewerbe unterliegen den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,00 Euro je Zeitstunde.
Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie, letztere zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland. Im Gaststättengewerbe gibt es fast so viele Minijobber wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Die Mehrfachbeschäftigung ist hier stark verbreitet. Da die Fachkraftquote in der Branche recht gering ist, bietet sie Menschen mit geringen Arbeitsmarktchancen die Möglichkeit auf Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Im Hotelgewerbe, einer ebenfalls sehr personalintensiven Branche, ist die Mehrfachbeschäftigung ebenfalls stark verbreitet. Da es sich grundsätzlich um Branchen mit geringem Lohnniveau handelt, kommt aufgrund von stark variierenden Arbeitszeiten innerhalb der Branchen (Stoß- und Saisonzeiten) sowie der Beschäftigung von Personal außerhalb von normalen Geschäftszeiten der Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind, häufig vor.
Auch die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern, die nicht im Besitz der erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltstitel sind, wird regelmäßig festgestellt.