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Potsdamer Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie

Potsdamer Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie

  • Ort und Datum : Potsdam, 1. Juli 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Potsdam

  • StrasseHausnummerRembrandtstraße 26 a
  • PLZOrt14467 Potsdam

Am 30. Juni 2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.

48 Zöllner*innen des Hauptzollamts Potsdam waren bis in die späten Abendstunden in den Stadtgebieten Potsdam, Werder (Havel), Brandenburg an der Havel, Rangsdorf und Königs Wusterhausen sowie den Landkreisen Ostprignitz/Ruppin und Oberhavel im Einsatz.

Hierbei prüften die Beamt*innen 15 Betriebe und befragten insgesamt 113 Arbeitnehmer*innen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. Zwei Flüchtende konnten sich der Kontrolle entziehen.

Die Zöllner*innen leiteten noch vor Ort insgesamt 46 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Davon entfielen allein auf den Landkreis Ostprignitz/Ruppin 42 eingeleitete Verfahren.

Bei 25 Personen unterschiedlichster Herkunft (Kasachstan, Kirgistan, Usbekistan und Vietnam) stellte sich heraus, dass sich diese illegal in Deutschland aufhielten. "Auffällig war, dass diese Personen über ausländische Zeitarbeitsfirmen nach Deutschland entsandt worden sind. Ihnen wurde versichert, dass alle Dokumente korrekt seien. Die Weiterarbeit wurde ihnen untersagt", so die Einsatzleiterin des Standorts Neuruppin, Elisabeth Rohde.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer*innen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Zusatzinformation

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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