Presse

Haftstrafe für Unternehmerin nach Kurzarbeitergeldbetrug

Haftstrafe für Unternehmerin nach Kurzarbeitergeldbetrug

  • Ort und Datum : Ulm, 28. Juni 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Ulm

  • StrasseHausnummerMagirusstraße 39/2
  • PLZOrt89077 Ulm

Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 4.800 Euro wurde die Inhaberin eines Ulmer Kosmetikstudios verurteilt, weil sie während der Coronazeit zu Unrecht Kurzarbeitergeld kassierte.

Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm hatten ermittelt, dass die 62-jährige Unternehmerin zwei Familienangehörige und eine Vollzeitmitarbeiterin zur Kurzarbeit gemeldet hatte, ohne dass die Familienangehörigen überhaupt für sie tätig waren. Mit dem erschlichenen Kurzarbeitergeld zahlte sie dann den Lohn für die Vollzeitmitarbeiterin.

Über die Auswertung der Kontaktlisten kamen die Zöllner dahinter, dass die Mitarbeiterinnen mit Terminen und Ausfallzeiten auf eine faktische Arbeitszeit von 17 Stunden am Tag kämen. Die Angestellten selbst wussten hingegen gar nichts von der Kurzarbeit. Die erforderlichen Unterschriften wurden gefälscht.

Vor Gericht war die Geschäftsinhaberin geständig. Neben der Strafe von 4.800 Euro muss sie auch die 42.000 Euro zu Unrecht kassiertes Kurzarbeitergeld zurückbezahlen.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung