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Doppelt kassiert - 1.200 Euro Geldstrafe

Doppelt kassiert - 1.200 Euro Geldstrafe

  • Ort und Datum : Osnabrück, 23. Juni 2023

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Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Wegen Betrugs hat das zuständige Amtsgericht Osnabrück eine Leistungsbezieherin aus Osnabrück zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt.

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im September 2021 nahm die Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 1.150 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) der Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen.

Da die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.

"Neben der Geldstrafe muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

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