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Geschäftsführer zu Geldstrafe verurteilt

Zoll ermittelte in der Baubranche

Das Amtsgericht Syke verurteilte einen Geschäftsführer aus der Baubranche wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 25 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 250 Tagessätze festgesetzt hat, gilt der Verurteilte somit auch als vorbestraft.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Beschuldigte von Juni 2019 bis September 2020 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden.

Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Mann nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Geschäftsführer Sozialabgaben in Höhe von rund 81.000 Euro. Zudem versuchte der Angeklagte, mit sogenannten Scheinrechnungen für nie erbrachte Leistungen Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer abzudecken.

"Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Das Urteil des Amtsgerichts Syke ist rechtskräftig.

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