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Zoll deckt illegalen Aufenthalt in 17 Fällen auf

Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitet Strafverfahren ein

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Darmstadt führten am 5. Mai 2023 eine Kontrolle auf einer Baustelle im Kreis Darmstadt-Dieburg durch.

Die Beamtinnen und Beamten wollten auf dem Bauvorhaben überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Als die Einsatzkräfte die Baustelle betraten, versuchten sämtliche Arbeitnehmer vergeblich, sich durch Flucht ins Gebäude und dortiges Verstecken ihrer Überprüfung durch den Zoll zu entziehen. Dies konnte jedoch durch das gezielte Handeln der Beamtinnen und Beamten verhindert werden.

Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 20 auf der Baustelle tätige Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. Nur einer besaß einen gültigen Aufenthaltstitel, der zur Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Bei zwei Personen konnte bislang die Identität nicht genau festgestellt werden. Die anderen 17 Arbeitnehmer konnten keine erforderlichen Aufenthaltstitel vorlegen. Somit befanden sie sich nicht nur illegal in Deutschland, sondern wurden darüber hinaus auch noch illegal beschäftigt.

Gegen die Personen wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über ihren weiteren Verbleib.

Teilweise konnte vor Ort nicht geklärt werden, wer der Arbeitgeber der Beschäftigten ist, da die Arbeitnehmer selbst nicht wussten, für welche Firma sie arbeiteten.

Den Arbeitgeber erwarten in jedem Fall Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Darmstadt dauern an.

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