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Beiträge in Höhe von 30.000 Euro hinterzogen

Strafbefehl gegen Unternehmer erlassen

30.000 Euro nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge führten zu einem Strafbefehl gegen einen Unternehmer aus dem Raum Karlsruhe.

Umfangreiche Ermittlungen des Karlsruher Zolls, darunter Durchsuchungsmaßnahmen und zahlreiche Zeugenvernehmungen, hatten ergeben, dass in einem Reinigungsunternehmen in der Region über einen längeren Zeitraum Arbeitnehmende nicht beziehungsweise nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet worden sind.

Hierdurch entstand dem Fiskus ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von 30.000 Euro.

Nunmehr wurde ein rechtskräftiger Strafbefehl gegen den Inhaber des Unternehmens erlassen. Ihm wurde eine Geldstrafe in Höhe von 270 Tagessätzen á 100 Euro, und damit insgesamt 27.000 Euro auferlegt.

Zusatzinformation

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge.

Über 8.600 Zöllnerinnen und Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.

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