- Ort und Datum : Lörrach, 28. April 2023
Am 25. April 2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit Baustellen kontrolliert. Die Prüfungen konzentrierten sich auf die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, den gesetzlichen Mindestlohn sowie illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrug.
Auch im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach waren rund 70 Zöllnerinnen und Zöllner von den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg in den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, im Stadtkreis Freiburg, im Landkreis Emmendingen und im Ortenaukreis auf verschiedenen Baustellen unterwegs und befragten ohne Vorverdacht 230 angetroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Nach ersten Ergebnissen mussten von den Beschäftigten des Standorts Offenburg bereits zwei Straf- sowie vier Bußgeldverfahren und des Standorts Freiburg ein Strafverfahren eingeleitet werden.
In allen Fällen wurden Arbeitnehmer angetroffen, welche sich illegal in Deutschland aufhielten und somit keine gültige Arbeitsgenehmigung vorweisen konnten.
Die Kontrollen des Standorts Lörrach führten zunächst zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen einen ausländischen Arbeitgeber, welcher seiner Anzeigepflicht gegenüber der Zollverwaltung nicht nachgekommen war.
In weiteren 23 Fällen müssen die Beamtinnen und Beamten nochmals tiefer graben und in den Unternehmen selbst, in deren Lohn- und Finanzbuchhaltungen ihre Feststellungen und die gewonnenen Hinweise überprüfen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf das Baugewerbe. Immer wieder werden hier Verstöße festgestellt.