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Hauptzollamt Krefeld führt groß angelegte Mindestlohnprüfung durch

Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

Am 9. Februar 2023 kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.

Das Hauptzollamt Krefeld hat dabei an verschiedenen Orten im Zuständigkeitsbezirk - in Krefeld, Mönchengladbach, Neuss und dem Kreis Viersen - insgesamt 122 Arbeitgeber geprüft und vor Ort 268 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrer Beschäftigung befragt.

Geprüft wurde schwerpunktmäßig im Bereich von Gastronomiebetrieben und im Einzelhandel.

Die bisherige Bilanz der Maßnahme

In 22 Fällen ergaben sich erste Hinweise auf Verstöße. Diese müssen nun im Nachgang weiter aufgeklärt werden. Die Verstöße stellen sich neben der Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Form von Sozialleistungsbetrug, dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt und nicht geführten Arbeitszeitaufzeichnungsnachweisen, die nach dem Mindestlohngesetz vorgeschrieben sind, dar.

Darüber hinaus wurden in zwei Fällen Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die bei den Prüfungen angetroffenen drittländischen Staatsbürger wurden im Anschluss an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. In einem Fall wurde wegen Verdachts des Missbrauchs von Ausweispapieren ein Strafverfahren eingeleitet.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Deutschen Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- beziehungsweise Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig beziehungsweise gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Zusatzinformation

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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