- Ort und Datum : Bonn, 9. März 2023
Bei den heutigen Prüfmaßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind bundesweit insgesamt über 3.400 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz.
Im bisherigen Verlauf der branchenübergreifenden Schwerpunktprüfung wurden bereits über 4.000 Arbeitgeber überprüft und mehr als 10.000 Arbeitnehmer*innen vor Ort zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Nach den ersten Auswertungen und aufgrund der gemachten Angaben der befragten Arbeitnehmer*innen ergaben sich in bereits rund 1.200 Fällen erste Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmer*innen der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- beziehungsweise Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig beziehungsweise gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Die Prüfungen werden noch bis in die Abendstunden fortgeführt. Eine Pressemitteilung mit den vorläufigen Gesamtergebnissen des heutigen Einsatzes wird voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages bekannt gegeben.