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Prostitution ohne Arbeitserlaubnis

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 21. Februar 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Wohngebäude in Herne. In diesem werden Dienstleistungen des Rotlichtmilieus angeboten.

Die Zöllner hatten den Verdacht, dass dort in einem nicht angemeldeten Massagestudio sexuelle Dienstleistungen erbracht werden. Tatsächlich trafen sie zwei chinesische Staatsbürgerinnen bei der Arbeit an.

Beide konnten keine Ausweisdokumente vorlegen. Mithilfe des Fast-ID-Verfahrens, bei dem die Fingerabdrücke sofort digital abgeglichen werden, erkannten die Beamten, dass beide Frauen bereits mehrfach zwecks Aufenthaltsermittlung gesucht wurden.

Die Zollbeamten nahmen die Frauen im Alter von 49 und 38 Jahren vorläufig fest und leiteten gegen sie Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen chinesische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.

Über ihren Verbleib entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformation

Bundesweit sind die Hauptzollämter für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig. Sie sind auch Ansprechpartner, falls Sie Hinweise auf Schwarzarbeit oder illlegale Beschäftigung mitteilen wollen oder wenn Sie Anfragen zu konkreten Vorgängen haben.

Ansprechperson für die Bekämpfung von Schwarzarbeit

Für allgemeine Fragen oder Anliegen steht Ihnen auch die Zentrale Auskunft des Zolls zur Verfügung.

Auskünfte zum Mindestlohn

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