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Festnahme in Wäscherei

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 14. Februar 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund einen großen Wäschereibetrieb in Dorsten. Dem Zoll lagen Hinweise auf Unstimmigkeiten vor.

Unter den Arbeitnehmern waren 17 Frauen und Männer aus Georgien und ein Mann aus Aserbaidschan. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen Staatsangehörige dieser Länder einen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer Tätigkeit in Deutschland berechtigt. Die Leute konnten aber keine solche Papiere vorlegen.

Die Zollbeamten nahmen sie vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Die Vernehmung der Beschuldigten erfolgte mithilfe von Dolmetschern. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über ihren weiteren Verbleib.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung in 18 Fällen. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

Die Ermittlungen dauern noch an.

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