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Zoll deckt Schaden an Agentur für Arbeit auf

Empfänger von Arbeitslosengeld verurteilt

Nach Ermittlungen des für Ahndungsmaßnahmen aus dem Aufgabenbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständigen Sachgebiets beim Hauptzollamt Lörrach hatte ein 49-jähriger Bühler, welchem die Agentur für Arbeit Achern Arbeitslosengeld bewilligt hatte, nebenher ein Einkommen aus einer Tätigkeit bei einem Reinigungsunternehmen bezogen.

Die Beschäftigung hatte er der Arbeitsagentur verschwiegen und so über einen Zeitraum von fünf Monaten mehr als 7.200 Euro an Leistungen erhalten, auf welche er keinen Anspruch hatte. Der Mann wusste von seiner Verpflichtung, eine Arbeitsaufnahme anzeigen zu müssen, hatte dies aber bewusst verschwiegen.

Das Amtsgericht Achern sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für eine Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zur Ableistung der Strafe kommt die Rückzahlung der unterschlagenen Sozialhilfe hinzu. Das Urteil ist rechtskräftig.

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