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Festnahme bei Kontrolle eines Restaurants

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 1. Februar 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises ein Restaurant in Bottrop.

Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich auch ein türkischer Staatsangehöriger, der gerade Speisen zubereitete. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen türkische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Der 19-jährige Mann konnte sich mit einem gültigen türkischen Reisepass, einem polnischen D-Visum und einem türkischen Personalausweis ausweisen. Das polnische D-Visum berechtigt den Passinhaber jedoch lediglich zum Aufenthalt zu touristischen Zwecken für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit war der Person zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht gestattet.

Gegen den Mann wurde daher ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Zollbeamten nahmen ihn vorläufig fest.

Die Ausländerbehörde entscheidet nun über seinen weiteren Verbleib.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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