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Freiheitsstrafe für Unternehmer

Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckt Hinterziehung von 550.000 Euro an Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsbeiträgen auf

Das Amtsgericht Hof verhängte gegen einen 63-jährigen Unternehmer aus dem Landkreis Hof eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Der Firmeninhaber, der mit seinem Betrieb unter anderem überregional Bauleistungen im Bereich von Bahnanlagen erbrachte, beauftragte mit diesen Arbeiten überwiegend selbstständige Subunternehmer.

Wie die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg - Dienstort Hof - allerdings ergaben, handelte es sich jedoch tatsächlich um sogenannte Scheinselbstständige und damit um abhängig beschäftigte Arbeitnehmer.

Durch dieses Verhalten hinterzog der Geschäftsmann über einen Zeitraum von circa sechs Jahren insgesamt rund 550.000 Euro an Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsbeiträgen.

Im Rahmen der Ermittlungen handelte sich der Unternehmer aufgrund entsprechender Äußerungen gegenüber den Ermittlungsbeamten zudem eine weitere Anzeige wegen Beleidigung ein.

Nachdem der Angeklagte sich vor Gericht jedoch kooperativ zeigte, wurde die Gesamtfreiheitsstrafe seitens des Amtsgerichts Hof schließlich zur Bewährung ausgesetzt.

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